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Grand Theft Auto V

Datenschutzerklärung jetzt Pflicht für alle

Warum Webmaster jetzt handeln müssen!

Und denoch kann es zu einer Abmahnung kommen. Denn Datenschützer zählen nicht nur Namen, Emailadresse, Anschrift und Telefonnummer zu den personenbezogenen Daten. Zu diesen Daten gehört auch die IP-Adresse des Besuchers. Und diese wird unweigerlich in den Serverlogs festgehalten. Auch die Daten, die mittels der Besucheranalysen im insbesonderen durch Google Analytics oder dem Facebook-Button weitergegeben werden gehören zu den personenbezogenen Daten. Den dort wird zu den besuchten Internetseiten auch die IP-Adresse mit gespeichert. Für letzteres muss sogar noch ein spezifischer Text in der Datenschutzerklärung stehen.

Und dies führt dazu, dass eben auch eine rein private Homepage eine Datenschutzerklärung benötigt.

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